Wespen und Hornissen stehen grundsätzlich unter Naturschutz!
Nur in "lebensbedrohlichen" Situationen kann die Naturschutzbehörde, Umsiedlungen und Beseitigungen veranlassen.
Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an das LRA Donau-Ries
Der Imker ist nicht für die Beseitigung der Nester zuständig und würde sich ggf. strafbar machen!